ANMELDUNG

Ich melde mich an zur Teilnahme an der Messer Macher Messe Solingen am 28. und 29.4.2012 im Deutschen Klingenmuseum (Zutreffendes bitte anklicken) und erkenne die nachstehenden Teilnahmebedingungen an.

Ich bestelle einen Ausstellungstisch (125 X 75 cm) à Euro 360 (inkl. MWSt.).



Anmeldung bis spätestens 31.1.2012. Die Tischzahl ist limitiert. Anmeldungen werden nach dem Datum des Eingangs berücksichtigt.

Zahlung der Tischgebühr (nach Erhalt der Rechnung) bis spätestens 1.3.2012. Rücktritt von der Anmeldung bis spätestens 1.4.2012, danach keine Rückerstattung der Gebühr. Die direkte Bezahlung während der Ausstellung ist nur für ausländische Teilnehmer nach vorheriger Rücksprache möglich!

Jeder Tisch erhält zwei Namensschilder, bitte notieren Sie die von Ihnen gewünschten Namen.

Zugang zu den Ausstellungsräumen nur mit dem Namensschild!

 

Während der Messe wird die Auszeichnung Messer des Jahres vergeben.

 


Insgesamt Personen.

Wichtig: Alle Aussteller, die am Eröffnungsempfang teilnehmen, müssen an diesem Freitag bis 18 Uhr ihre Tische vorbereitet haben.

 

Für Anmeldung und Infos
Deutsches Klingenmuseum
Klosterhof 4
42653 Solingen
Germany

Fon: +49 (0)212 / 25836 10
Fax: +49 (0)212 / 25836 30
www.messer-macher-messe.de


Für Infos
Deutsche Messermacher Gilde
Hans-Joachim Pöhler
Brettener Straße 101
D – 75438 Knittlingen
Tel. 0049-7082-791661
Fax 0049-7082-7916999


TEILNAHMEBEDINGUNGEN

  1. Die Messer Macher Messe Solingen ist eine Verkaufsausstellung von Kunst- und Sammlermessern. Industriell hergestellte Messer u.a. Erzeugnisse dürfen weder ausgestellt noch verkauft werden.
  2. Kunst- und Sammlermesser sind Unikate, aus hochwertigen Werkstoffen und in Handarbeit gefertigt.
  3. Zugelassen zur Teilnahme sind die Mitglieder der Deutschen Messermacher Gilde und von der Gilde eingeladene Gäste. Weitere Messermacher können sich um die Teilnahme bewerben; hierzu sind der Anmeldung Fotos von zwei Arbeitsproben beizufügen. Der Veranstaltungsbeirat befindet über die Zulassung.
  4. Es werden 4 kostenfreie Fördertische für Messermacher vergeben, die am Beginnn Ihrer Tätigkeit stehen. Die Bewerbung ist auf dem Anmeldebogen anzugeben und Fotos von zwei Arbeitsproben sind beizufügen. Der Veranstaltungsbeirat befindet über die Zulassung.
  5. Jeder Messermacher stellt ausschließlich eigene Produkte aus. Bei Gruppenarbeiten bitten wir um Nennung der Namen in der Anmeldung.
  6. Die Aussteller verpflichten sich mit ihrer Unterschrift auf dem Anmeldeformular, die Bestimmungen des Washingtoner Artenschutzabkommens (WAA) bezüglich des Handels und Verkaufs von Elfenbein, Schildpatt etc. sowie die geltenden Gesetze des WaffG einzuhalten.
  7. Die Aussteller haben am Samstag ab 8 Uhr und am Sonntag ab 9 Uhr Zugang zu den Ausstellungsräumen. Es wird erwartet, dass die Tische am Samstag bis 18 Uhr und Sonntag bis 16 Uhr besetzt sind.
  8. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, Aussteller, deren Exponate nicht die obigen Bedingungen erfüllen, von der Teilnahme an der Messe auszuschließen. In diesem Fall bestehen keinerlei Ansprüche auf Rückerstattung von bereits gezahlten Teilnahmegebühren oder Schadenersatzleistungen durch die Veranstalter.
  9. Die Veranstalter schließen eine Betriebshaftpflicht-Versicherung für die Zeit der Messer Macher Messe ab. Alle übrigen Risiken wie Unfall, Diebstahl, Haftpflicht sind durch die Aussteller zu versichern.
  10. Die Ausstellungsräume im Museum garantieren ein qualitätvolles Ambiente. Es wird erwartet, dass die Präsentation der Exponate diesem Standard entspricht. Im Besonderen wird erwartet, dass alle Beschriftungen professionell hergestellt sind.
  11. Alle Räume im Klingenmuseum sind Nichtraucherräume. Hunde sind in den Museumsräumen nicht zugelassen.